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Welche Normen, Zulassungen und gesetzlichen Vorschriften gilt es zu beachten?

Für Batteriesysteme gelten diverse Zulassungen, Normen und gesetzliche Vorschriften, die vom jeweiligen Zielmarkt vorgegeben werden. Die Gängigsten sind: 

UN 38.3 Transporttest

UN 38.3 Transporttest

Der UN 38.3 Transporttest, wie er im UN Manual of Tests and Criteria (MTC), Abschnitt 38.3 beschrieben ist, stellt eine international anerkannte Testreihe für Lithium-basierte Einzelzellen und Akkupacks dar. Diese Tests sind unverzichtbar, um sicherzustellen, dass Akkupacks unempfindlich gegenüber äußeren Einflüssen wie Stoß, Vibration, Kurzschluss oder Überladung sind. Nur nach erfolgreichem Abschluss dieser Testreihe dürfen Akkupacks auf Straße, Schiene, Binnen- und Hochseeschifffahrt sowie im Luftverkehr transportiert werden, mit Ausnahme von Testmustern selbst. Der UN 38.3 Test ist eine grundlegende Voraussetzung für den sicheren und regelkonformen Transport von Lithium-Akkus.

IEC 62133 und UL 62133

IEC 62133 und UL 62133

Die IEC 62133 ist eine international anerkannte Norm für tragbare, wiederaufladbare Batterien, die vor allem in Geräten wie medizinischen, elektrischen Geräten (z.B. gemäß EN 60601) eingesetzt werden. Obwohl eine Zulassung mit CB Report nicht zwingend erforderlich ist, wird sie von vielen Gerätenormen explizit gefordert, um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Akkupacks sicherzustellen.

Die UL 62133 ist die nordamerikanische Harmonisierung der IEC 62133 und essenziell für Unternehmen, die ihre Produkte auf den nordamerikanischen Markt bringen möchten. Mit der UL 62133 Zertifizierung kann zusätzlich ein CB Report für die IEC 62133 erlangt werden. Wichtig ist, dass bei einer Zertifizierung durch die Underwriters Laboratories (UL) regelmäßige Fertigungsinspektionen notwendig sind, um das Zertifikat aufrechtzuerhalten. Zudem muss jährlich ein Muster zur Nachqualifikation an die UL gesendet werden, um die fortlaufende Konformität und Sicherheit zu gewährleisten.

UL2054

UL2054

Die UL 2054 ist ein wichtiger Sicherheitsstandard für Batterien, die in Haushalts- und gewerblich genutzten Geräten eingesetzt werden. Dieser Standard definiert eine Vielzahl von Tests und Kriterien, die sicherstellen, dass Batteriepacks in elektrischen Geräten zuverlässig und sicher arbeiten. Dazu gehören unter anderem Prüfungen auf Kurzschluss, Überladung und den Betrieb unter extremen Bedingungen. Die UL 2054 ist vor allem in Nordamerika weit verbreitet und sorgt dafür, dass Batterien höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Um die strengen Anforderungen zu erfüllen, sind umfangreiche Testreihen erforderlich, was den zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Zertifizierung erhöht.

Funktionale Sicherheit

Funktionale Sicherheit

Wir setzen die Funktionale Sicherheit nach der IEC 61508 und deren anwendungsspezifischen Tochternormen um (u. A. ISO 13849 für Maschinen / Anlagen, ISO26262 für Automobile und Motorräder). Die Umsetzung der Funktionalen Sicherheit dient im Produkthaftungsfall gemäß ProdHaftG dem Nachweis der Entwicklung nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Umsetzung beginnt mit der Identifikation und Quantifizierung von potenziellen Risiken durch Fehlfunktionen des betrachteten Systems. Anhand des potenziellen Risikos werden technische und methodische Maßnahmen in der Entwicklung umgesetzt, um den Nachweis der Funktionalen Sicherheit zu erbringen.

EU Batterieverordnung (EU 2023/1542, Art. 77)

EU Batterieverordnung (EU 2023/1542, Art. 77) (Kopie 1)

Die EU Batterieverordnung aus dem Jahr 2023 definiert umfassende Regelungen für Batterien, die innerhalb der EU auf den Markt gebracht werden. Die Regelungen treten schrittweise ab 2026 in Kraft, wobei ab Februar 2027 für drei Batteriekategorien ein digitaler Battery Passport vorgeschrieben wird: E-Fahrzeugbatterien, stationäre Industrie-Batterien mit > 2 kWh Leistung und LMT-Batterien (zum Beispiel E-Bike oder E-Scooter). 

Der Batterie-Pass verknüpft jede einzelne Batterie via QR-Code mit einem digitalen Datensatz, der umfassende Informationen über Hersteller, chemische Zusammensetzung, CO₂-Bilanz, Nutzungszustand (State of Health) und Recyclingmöglichkeiten enthält. Einige diese Daten muss vom Batterie-Management-System bereitgestellt werden.

Ziel des Battery Passports ist es, über den gesamten Lebenszyklus hinweg TransparenzRückverfolgbarkeit und Nachhaltigkeit von Batterien sicherzustellen. Er soll die Wiederverwendung, Reparatur und das Recycling erleichtern und somit zur Kreislaufwirtschaft und zur Reduktion von Umweltbelastungen beitragen. Die Verordnung steht in engem Zusammenhang zur Wirtschafts- und Wachstumsstrategie der EU aus dem Jahr 2019, die als "European Green Deal" vorgestellt wurde. Ähnlich wie der "European Green Deal" verfolgt die Batterieverordnung die Ziele, den Netto-Treibhausgasausstoß bis 2050 auf Null zu reduzieren und das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln. Entsprechend beschäftigen sich viele Regelungen mit dem Treibhausgasausstoß bzw. dem Ressourcenverbrauch durch Batterien. Hierzu gehören auch viele Regeln, die das Recycling vereinfachen sollen.
 

Wie können wir dich hierbei unterstützen?

Mit langjähriger Expertise im Einsatz dieser und weiterer Normen, gesetzlichen Vorschriften und Zulassungen freuen wir uns, dich und dein Projekt zu unterstützen! Nehme gleich Kontakt zu uns auf!

Dein Ansprechpartner

Marc Bringeland

Marc Bringeland
Expert for Functional Safety
Telefon +49 7661 9855 301

marc.bringeland@fsm.ag

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