Welche Transportvorschriften gilt es bei Lithium-Ionen-Batterien zu beachten?

Welche Transportvorschriften gilt es bei Lithium-Ionen-Batterien zu beachten?

Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie nicht größer als 100 Wh unterliegen nicht den weiteren Vorschriften für gefährliche Güter, wenn sie nach Sondervorschrift 188 (Straße) oder nach der entsprechenden Verpackungsvorschrift, Teil II (Luft) befördert werden. 

Allgemein ist bei Sendungen von Lithium-Ionen-Batterien mindestens Folgendes zu beachten: 

  • Die Außenverpackung muss einem Falltest aus 1,2 Metern Höhe bestehen
  • Batterien müssen gegen Kurzschluss geschützt verpackt sein
  • Batterien in Ausrüstung müssen gegen eine unabsichtliche Aktivierung geschützt sein
  • Die Kennzeichnungsanforderungen an die Außenverpackung müssen beachtet werden

Vorschriften für eine Beförderung auf der Straße

Für Testzwecke (z.B. Entwicklungsmuster) können bis zu 100 Akkupacks ohne UN-Transporttest als Gefahrgut transportiert werden. 

Vorschriften für eine Beförderung mit Luftfracht

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